Hausordnung

verabschiedet von der Schulkonferenz am 13. Juni 1991 – zuletzt geändert auf der Schulkonferenz vom 11. November 2018

 

Ziele der Ordnungsbestimmungen

Jedes Mitglied der Schule soll dafür eintreten, dass
1. Personen geschont werden,
2. öffentliches (Immobilien, Mobiliar, Unterrichtsmittel) und privates Eigentum erhalten wird,
3. die Funktionsfähigkeit des Unterrichtsbetriebes gesichert wird,
4. Schmutz und Abfall nach dem Verursacherprinzip beseitigt werden
5. und ein Ausgleich zwischen individuellen Interessen und Gruppeninteressen erfolgt.

 

Schulordnung

1 . Aufenthalt auf dem Schulgelände außerhalb des Unterrichts

Aufenthaltsflächen außerhalb des Unterrichts (Pausenflächen) sind

  •  die Schulhoffläche,
  •  die überdachten Gänge,
  •  die Wege zwischen C-Trakt und Aula,
  •  der Sportplatz;
  •  die Kant-Halle,
  •  der Eingangsbereich des E-Trakts (vor den Chemieräumen).

Bei schlechtem Wetter sind weitere Aufenthaltsflächen in den Pausen und Freistunden

  • die Flure im Erdgeschoss des D-Trakts,
  • das Erdgeschoss des C- (und K-)Trakts,
  • das Foyer der Sporthalle.

Die Aufenthaltsflächen werden bei schlechtem Wetter zentral freigegeben durch Bekanntgabe nach dem Klingeln zur Pause.

In Freistunden einschließlich der angrenzenden Pausen, der Mittagspause und nach Unterrichtsschluss steht die Bibliothek (für Stillarbeit) zur Verfügung. Die Mensa steht in Freistunden und angrenzenden Pausen als Aufenthaltsraum zur Verfügung, wenn die Einnahme von Speisen nicht behindert wird. Dies zu entscheiden obliegt der Aufsicht.

Die Fahrradstände werden nur zum Abstellen und Abholen von Fahrrädern betreten.

Das Schulgelände ist Fußweg im Sinne der StVO.

 

2. Verhalten vor Unterrichtsbeginn und nach der Pause

Die Klassen der Orientierungs- und Mittelstufe versammeln sich außerhalb der Gebäude vor den Aufgängen zu den jeweiligen Unterrichtsräumen.  Sie werden von den Fachlehrerinnen bzw.  Fachlehrern in die Unterrichtsräume geführt.

Falls die Lehrerin bzw. der Lehrer 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen ist, erkundigt sich die Klassensprecherin bzw. der Klassensprecher im Geschäftszimmer.

 

3. Verhalten während der Pause

Die Schüler/innen der Orientierungs- und Mittelstufe halten sich während der Pausen einschließlich der Mittagspause auf den oben genannten Pausenflächen auf.  Die Räume dieser Klassen werden verschlossen.  Die Kurse der Oberstufe müssen die Unterrichtsräume verlassen und die Räume sind zu verschließen, wenn der nachfolgende Unterricht in einem anderen Raum stattfindet.

Das Werfen von Schneebällen oder sonstigen gefährlichen Gegenständen (z.B. Eicheln) und das Spielen mit harten und großen Bällen ist verboten. Auf den Pausenflächen außerhalb der Überdachung ist das Spielen mit kleinen, leichten, weichen Bällen erlaubt.

 

4. Verlassen des Schulgeländes

In Freistunden und Pausen darf das Schulgelände nur von Schülerinnen und Schülern der Oberstufe und nur auf den dafür vorgesehenen Wegen verlassen werden.  Um dies zu ermöglichen, bringen alle Schüler/innen bei Eintritt in den E-Jahrgang eine Erlaubnisbescheinigung der/des Erziehungsberechtigten bei.

 

5. Sonstiges

Alkoholgenuss ist während der gesamten Unterrichtszeit einschließlich der Zeiten auf den Wegen von zu Hause zur Schule und zurück untersagt.

Handys werden in der Schule ausschließlich gemäß dem Leitfaden für den Umgang mit mobilen Geräten an der IKS verwendet. Mobiltelefone, Smartphones, i-Pods und vergleichbare Kommunikations- und Speichermedien sind bei Klassenarbeiten möglichst zu Hause zu lassen. Sie können notfalls abgeschaltet und ohne Gewährleistung bei der Lehrkraft abgegeben werden.

 

Die Hausordnung als Download

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