Timo Hepp ist neuer Schulleiter an der IKS

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Leserinnen und Leser,

mein Name ist Timo Hepp. Ich habe die Aufgaben der Schulleitung zu Beginn des zweiten Halbjahres des Schuljahres von Elke Jönsson übernommen. Es ist glücklicherweise gelungen, dass die Stelle der Schulleitung an der IKS nahtlos besetzt werden konnte und die Kontinuität an der wunderbaren Immanuel-Kant-Schule aufrecht erhalten werden kann. Ich habe ein hervorrragend organisiertes und bestens aufgestelltes Gymnasium von meiner Vorgängerin übernehmen können und freue mich nun auf die anstehenden Aufgaben, die wir gemeinsam als Schulgemeinschaft bewältigen werden. Die ersten Tage waren aufregend, aber ich habe mich bereits seit der ersten Minute sehr wohlgefühlt am besten Gymnasium der Stadt Neumünster. Ich danke den Kolleginnen und Kollegen, den Schülerinnen und Schülern, den Eltern und dem Schulträger für das Vertrauen, das mir entgegengebracht wird.

Online-Abmeldungen bei Krankheitsfällen möglich

Ab sofort können Eltern ihr Kind im Krankheitsfall auch online über den Button auf der Homepage abmelden.

Eine schriftliche Entschuldigung muss selbstverständlich der Klassenlehrkraft / dem Tutor nach Wiederaufnahme des Unterrichts vorgelegt werden.

Dieses Verfahren gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler. Eine telefonische Abmeldung ist natürlich auch weiterhin möglich.

Informationen zum Halbjahreswechsel

Wegen der Verabschiedung der Schulleiterin endet der Unterricht am Mittwoch, den 25.01.23, bereits nach der vierten Stunde.

Die Zeugnisausgabe findet am Freitag, den 27.01.23, ab 10.20 Uhr statt. Anschließend endet der Unterricht.

Am Montag, den 30.01.23, (beweglicher Ferientag) und am Dienstag, den 31.01.23, (Schulentwicklungstag) findet kein Unterricht statt.

Am Mittwoch ist ein Fach- und Wandertag, der Unterricht nach Plan beginnt am 02.02.23.

Isolationspflicht bei positivem Testergebnis aufgehoben

Am gestrigen Mittwoch, 16.11.2022, hat das Bildungsministerium mitgeteilt, dass die Aufhebung der Isolationspflicht bei einem positivem Corona-Test auch an Schulen gilt.  Wer positiv getestet ist, darf ab sofort dennoch am Unterricht teilnehmen, ist aber verpflichtet, außerhalb der eigenen Wohnung eine medizinische Maske in Innenräumen zu tragen. Dies gilt ebenso auf dem Schulhof, sofern kein 1,5 Meter-Abstand eingehalten werden kann. Es gilt gleichzeitig der Grundsatz: Wer krank ist, soll bitte zu Hause bleiben! Nähere Informationen hierzu finden sich in der Schulcloud im Elterninformations-Ordner.

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