Informationen zu Schulschließungen
Informationen zur Schulschließung ab dem 16. März 2020
Um die Infektionskette des Coronavirus weiter einzudämmen, hat die Landesregierung heute (13.3.) entschieden,
dass Schulkinder und Kitakinder ab Montag zu Hause bleiben sollen. Ab kommenden Montag gilt laut Mitteilung des Bildungsministeriums Folgendes:
Der Lehrbetrieb an Schulen ab Klasse 7 – Klasse 13 wird ab Montag, dem 16.3., ausgesetzt bis
zum Ende der Osterferien (19.4.) Schülerinnen und Schüler haben keinen Unterricht an den Schulen. Alle
Abschlussprüfungen, insbesondere die Abiturprüfungen, werden auf die vorgesehen Alternativtermine
(Nachprüfungen) nach den Osterferien verlegt. Die Landesregierung ist bestrebt sicherzustellen, dass alle
Schülerinnen und Schüler ihre Prüfungen absolvieren und ihre Abschlüsse im laufenden Schuljahr erreichen
können, um eine Fortsetzung der Bildungslaufbahn zu ermöglichen.
Der Lehrbetrieb an Schulen von Klasse 1 – 6 wird ab Montag, 16.3. ausgesetzt bis zum Ende
der Osterferien (19.4.). Für Kinder der Klassen 1-6 wird zunächst bis Mittwoch 18.3. weiterhin eine Betreuung
in den Schulen ermöglicht, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen: Beide Eltern oder ein alleinerziehender
Elternteil arbeitet in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig
ist und diese Eltern keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren können. Zu den Arbeitsbereichen
gehört beispielsweise die Infrastruktur des Gesundheitsbereiches (u.a. Kliniken, Pflege, Unternehmen für
Medizinprodukte), Versorgung (Energie, Wasser, Lebensmittel, Arznei), Justiz, Polizei, Feuerwehr,
Erzieherinnen/er, Lehrerinnen/er. Das Land wird in Abstimmung mit den Schulen bis Mittwoch 18.3. das weiterer
Verfahren und evtl. weiterhin bestehende Bedarfe prüfen.
Die Kinderbetreuung an Kitas wird ab Montag, 16.3. ausgesetzt bis zum Ende der
Osterschulferien (19.4.). Für diese Kinder wird zunächst bis Freitag 20.3. weiterhin eine Betreuung in den
Betreuungseinrichtungen ermöglicht, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen: Beide Eltern oder ein
alleinerziehender Elternteil arbeitet in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen
Infrastrukturen notwendig ist und diese Eltern keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren können. Zu
den Arbeitsbereichen gehört beispielsweise die Infrastruktur des Gesundheitsbereiches (u.a. Kliniken, Pflege,
Unternehmen für Medizinprodukte), Versorgung (Energie, Wasser, Lebensmittel, Arznei), Justiz, Polizei,
Feuerwehr, Erzieherinnen/er, Lehrerinnen/er. Das Land wird in Abstimmung mit den Schulen bis Freitag, 20.3.
das weiterer Verfahren und evtl. weiterhin bestehende Bedarfe prüfen.