Am gestrigen Mittwoch, 16.11.2022, hat das Bildungsministerium mitgeteilt, dass die Aufhebung der Isolationspflicht bei einem positivem Corona-Test auch an Schulen gilt. Wer positiv getestet ist, darf ab sofort dennoch am Unterricht teilnehmen, ist aber verpflichtet, außerhalb der eigenen Wohnung eine medizinische Maske in Innenräumen zu tragen. Dies gilt ebenso auf dem Schulhof, sofern kein 1,5 Meter-Abstand eingehalten werden kann. Es gilt gleichzeitig der Grundsatz: Wer krank ist, soll bitte zu Hause bleiben! Nähere Informationen hierzu finden sich in der Schulcloud im Elterninformations-Ordner.
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