Offene Ganztagsschule

Seit dem Schuljahr 2005/06 ist die IKS Offene Ganztagsschule.

Damit wird den Schülerinnen und Schülern ein Angebot für den Mittags- und Nachmittagsbereich gemacht. Das Programm enthält verbindliche Elemente, nämlich den Unterricht, der am Nachmittag stattfindet und den Förderunterricht. Zu den Fördergruppen siehe Förderung.

Außerdem gibt es ein breites Angebot an Veranstaltungen, bei denen die Teilnahme freiwillig ist:

Eine Betreuung für einen festen Zeitraum (entsprechend der verlässlichen Grundschule) ist mit der offenen Ganztagsschule jedoch nicht verbunden.

Arbeitsgemeinschaften sind i.d.R. kostenfrei (bis auf evtl. anfallende Materialkosten). Nach Anmeldung ist die Teilnahme verbindlich. Wird die AG durch eine externe Lehrkraft durchgeführt, für die ein Honorar anfällt, so ist dies von den Teilnehmern der AG zu tragen. In einigen Fällen gibt es Zuschüsse (z.B. vom Landessportverband bei Kooperationen mit Sportvereinen). Die Arbeitsgemeinschaften werden in einem Programmheft angekündigt, das auch Anmeldeformulare enthält. (siehe Arbeitsgemeinschaften)

Kurse sind besondere Angebote der Begabtenförderung (siehe Förderung).

Hausaufgaben kann man in Freistunden in der Mensa und in der Mittagspause im Hausaufgabenraum in B05 machen. Die Hausaufgabenbetreuung findet von Montag bis Freitag von 13 bis 14 Uhr statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Schüler helfen Schülern:  Schülerinnen und Schüler der Oberstufe sind ausgebildet worden, um Kindern aus den Klassen 5 bis 8 als „Lerntrainer“ zur Seite zu stehen. Die Klassenkonferenzen schlagen Schülerinnen und Schüler für diese Maßnahme  vor. Gesponsert wird die Aktion vom Verein der Ehemaligen. Ansprechpartnerin ist Frau Bruhne.

Die Mittagsversorgung wird derzeit durch die Phoenix-Küchen geleistet. Im Onlineverfahren können warme Mahlzeiten aus einem Angebot mehrerer Vorschläge bestellt werden, auch belegte Brötchen und Backwaren werden vorgehalten.

Unfallversicherungsschutz besteht für alle Schülerinnen und Schüler – auch für die Klassen 5 bis 9 – wenn sie das Schulgelände in der Mittagspause oder zur Überbrückung der Wartezeit bis zu einer Nachmittagsveranstaltung verlassen. Durch die Unfallkasse versichert ist der Weg von und zur Wohnung. Andere Wege fallen aus der Schulversicherung heraus.

Stand 29.09.2021

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